Wichtige Hinweise für Ihre Messeteilnahme in der Zeit von Covid-19

Die Further Messe macht die Veranstaltungsteilnahme für Sie besonders sicher – mit einem professionellen Schutz- und Hygienekonzept und einer Negativnachweispflicht in Bezug auf SARS-CoV2.

Negativnachweis Sicherheitskonzept auf einen Blick Umfassendes Sicherheitskonzept Hinweise für Aussteller Kontakt für Aussteller: Corona Health & Safety Line Hinweise für Veranstalter

Negativnachweis Coronavirus SARS-CoV2

Alle Aussteller, Besucher, Medienvertreter, Dienstleister und Mitarbeitende der Further Messe weisen für die Teilnahme an einer Veranstaltung auf dem Gelände der Further Messe nach, dass sie nicht mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 infiziert sind.

Dafür gibt es folgende Optionen, die Sie bitte für den Einlass zur Veranstaltung mitbringen:

  • einen Impfnachweis (im Sinne § 2 Nr.3 der Covid-19- SchAusnahmV)
  • einen Genesenennachweis (im Sinne § 2 Nr. 5 der Covid-19- SchAusnahmV)
  • oder einen Testnachweis (im Sinne § 2 Nr.7 der Covid-19- SchAusnahmV)

Die aktuelle COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (SchAusnahmV) können Sie beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz herunterladen.

Im Falle von 2G-Veranstaltungen, zu denen der Zutritt nur für Geimpfte und Genesene möglich ist, entfallen alle untenstehenden Regelungen zu Abstand und Hygiene.

SARS-CoV-2: Aktuelle Hinweise

Eine Einreise von Messeteilnehmern aus dem Ausland ist grundsätzlich möglich. Teilnehmer einer Messe werden als Geschäftsreisende mit wichtigem Grund angesehen. Mehr Informationen zum Thema Einreise für Teilnehmer von deutschen Messen erhalten Sie auf der Website des AUMA, Verband der Deutschen Messewirtschaft.

Covid-19: Konzept der Further Messe

Die Auswirkungen der Pandemie Covid-19 haben uns alle seit vielen Monaten fest im Griff. Als Messe-, Kongress- und Eventveranstalter, aber auch als Geländebetreiber, liegt uns das Wohl aller beteiligten Personen weiterhin sehr am Herzen. Daher hat die Further Messe ein Konzept erarbeitet und mit den Behörden abgestimmt, in dem hygienische, medizinische und organisatorische Maßnahmen berücksichtigt sind.

Oberstes Gebot sind die Sicherheit und die Gesunderhaltung aller Aussteller, Besucher, Servicepartner und Mitarbeiter.

Es gelten die Bestimmungen der aktuellen Coronavirus-Schutzverordnung des Landes Bayern (CoSchuV) sowie Vorgaben der Gesundheitsbehörde des Landratsamt Cham. Alle Teilnehmer der Veranstaltung müssen über einen Negativnachweis gemäß §3 dieser Verordnung mit Lichtbildausweis verfügen. Im Falle von 2G-Veranstaltungen, zu denen der Zutritt nur für Geimpfte und Genesene möglich ist, entfallen alle untenstehenden Regelungen zu Abstand und Hygiene.

Sollte es Anpassungen der Schutz- und Hygieneregeln geben, informieren wir Sie hier tagesaktuell.

Das Schutz- und Hygienekonzept auf einen Blick
  • 100% Frischluftzufuhr in der Halle
  • großzügige Hallengestaltung mit Abstands- und Bodenmarkierungen
  • ggf. klar reguliertes Online-Ticketing mit Vollregistrierung und damit Möglichkeit zur konsequenten Kontaktnachverfolgung
  • Einhaltung und Umsetzung geltender (Hygiene-) Richtlinien
  • medizinisches Personal vor Ort
  • intensivierte Reinigung und hygieneangepasstes Gastronomiekonzept
  • Tragen eines Mund- und Nasenschutzes

Das umfassende Schutz- und Hygienekonzept der Further Messe

Wir nehmen die Abstandsregeln ernst

… durch eine großzügige Hallengestaltung

  • mit breiten Gängen für einen gegenläufigen Besucherstrom oder in Einzelfällen veranstaltungsbezogenen Einbahnregelungen
  • mit weitläufigen Eingangsbereichen in den Hallen
… durch Abstands- und Bodenmarkierungen

… durch Abtrennungen bei Countern oder persönlicher Schutzausrüstung des Personals (Info-Counter, Garderobe, etc.)

Wir erfüllen alle geforderten Hygienemaßnahmen

… durch die Einhaltung und Umsetzung der geltenden Richtlinien

  • mit ausreichenden Handdesinfektionsmöglichkeiten und entsprechenden Informationstafeln auf dem gesamten Messegelände
  • mit der Reduzierung von Kontakten, z.B. durch kontaktlose Zutrittskontrollen, elektronische Zutrittskarten und elektronische Bezahlung

… mit der Anpassung von Reinigungsintervallen und der Intensivierung der Reinigung von höherfrequentierten Bereichen und Flächen

… durch ein hygieneangepasstes Gastronomiekonzept

… durch Kontrolle und Qualitätssicherung aller Hygienemaßnahmen

… durch eine Verpflichtung zum Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung, falls dies die aktuelle Gesetzeslage erforderlich macht

… mit 100% Frischluftzufuhr in den Hallen über den gesamten Zeitraum der Messe

Informationen für Aussteller

Für Sie als Aussteller gelten insbesondere nachfolgende veranstaltungsbezogenen Sonderbestimmungen, die für die Umsetzung des Hygienekonzepts der Veranstaltung relevant sind.

Auf dem Messegelände ist der Veranstalter in enger Abstimmung und unter Einbeziehung der Further Messe als Geländebetreiber für die Umsetzung und gewissenhafte Einhaltung der zum Zeitpunkt der Veranstaltung gültigen Schutz- und Hygieneregeln verantwortlich. Auf dem Ausstellungsstand obliegt die Verantwortung Ihnen als Aussteller, vergleichbar mit der Einhaltung von Arbeitsschutzgesetzen oder des Brandschutzes. Zudem behalten weiterhin die allgemeinen und speziellen „Technischen Richtlinien“ der Veranstaltung ihre Gültigkeit.

Wir bitten Sie, Ihre Standbaukonzepte hinsichtlich der geltenden Schutz- und Hygieneregeln anzupassen.

Wir bitten Sie außerdem, einen Ansprechpartner Ihres Unternehmens zu benennen – der für die Umsetzung/Einhaltung der Hygienemaßnahmen verantwortlich ist – und dessen Kontaktdaten am Messestand bereit zu stellen. Zudem müssen tagesaktuell die Kontaktdaten aller am Stand eingesetzten Personen vorliegen.

Abstandsregeln

  • Jede Person ist angehalten, sich so zu verhalten, dass sie sich und anderen keinen vermeidbaren Infektionsgefahren aussetzt
  • Standplanungen sind ggf. großzügiger und mit geringerem Bebauungsgrad vorzusehen, um weiterhin möglichst vielen Personen gleichzeitig den Standbesuch zu ermöglichen
  • Freiflächen um freistehende Exponate sind großzügig mit Abstandsmarkierungen zu kennzeichnen, um den Besuchern eine Orientierung zu bieten
  • Vorträge und Präsentationen am Stand können unter Wahrung der aktuell gültigen Schutz- und Hygieneregeln auf dem Ausstellungsstand durchgeführt werden. Bei klarer Teilnehmerführung und fester Position der Zuschauer am Platz, kann der Mund-Nasen-Schutz abgenommen werden
  • Sollten Exponate, Vitrinen, Theken, Displays, Bildschirme etc. direkt an der Standgrenze platziert werden, hat der Aussteller darauf zu achten, dass im Gang keine Gedrängesituationen entstehen
  • Live/ Persönliche Produktpräsentationen direkt an der Standgrenze sind untersagt, um Menschenansammlungen im Hallengang entgegenzuwirken
  • Klare Wegeführung am Ausstellungsstand, mit aktiver Vermeidung von Gedrängesituationen
  • Empfänge/ get together am Stand sind unter Einhaltung eines Abstands- und Hygienekonzeptes mit Vermeidung von Gedrängesituationen, aufgelockerter fester Platzvergabe mit Abstandswahrung und gut sichtbarer Aushänge zur Abstands- und Hygienemaßnahmen vorstellbar.
  • Bei persönlichen Kontakten in abgetrennten Bereichen mit aufgelockerter Bestuhlung kann unter Vermeidung von Gedränge sowie der Wahrung der Abstände, oder des Einsatzes von geeigneten baulichen Maßnahmen (z.B. Acrylglasscheiben) am Sitzplatz der Mund-Nasen-Schutz abgenommen werden

Aktives Besuchermanagement und Kontaktdaten

  • Die Kontaktdatenerfassung aller Teilnehmer erfolgt ggf. über Ticketing
  • Kontaktdaten der Besucher am Stand müssen derzeit nicht erfasst werden

Hygienemaßnahmen

  • Beachtung der Empfehlungen des Robert Koch-Instituts zur Hygiene (www.rki.de)
  • Generelle oder situative Verpflichtung zum Tragen eines Mund- und Nasenschutzes (OP-, KN95- oder FFP2- Maske) je nach Pandemielage und Vorgabe der Behörden
  • Verpflichtende Bereitstellung von Desinfektionsmittelspendern mit geeignetem Handdesinfektionsmittel an den Ein- und Ausgang des Ausstellungsstands
  • Häufige und bedarfsgerechte Reinigung und Desinfektion von frequentierten Kontaktflächen wie Theken, Tischen, Vitrinen, Displays, Exponaten nach Besucherwechseln
  • Kontaktintensive Exponate sind häufig und bedarfsgerecht zu reinigen und zu desinfizieren. Aktive Ausgabe und Rücknahme von Gegenständen erfolgt möglichst mit Handschuhen, bzw. ist zu vermeiden
  • Besprechungsräume dürfen nur mit vollständig offenen Decken ausgeführt werden, damit ein ausreichender Luftaustausch gewährleistet wird. Andere Maßnahmen mit gleicher Wirksamkeit sind ebenfalls möglich
  • Bei Obergeschossen ist darauf zu achten, dass der darunterliegende Bereich offen gestaltet und ein ausreichender Luftaustausch gewährleistet wird
  • Warenverkauf am Stand ist primär bargeldlos abzuwickeln (wenn veranstaltungsspezifisch erlaubt)

Standcatering

  • Der Verzehr von am Messestand angebotenen Speisen und Getränken ist nur am Stand und nur in dafür vorgesehenen abgetrennten Bereichen mit Sitzplatz und Steuerung des Zu-und Abgangs gestattet.
  • Soweit möglich, ist die Ausgabe von verschlossenen Speisen und Getränken vorzusehen und Selbstbedienung zu vermeiden.
  • Regelmäßige oder bedarfsgerechte Reinigung der Verzehrbereiche.
  • Die Vorgaben der Corona Schutzverordnung des Landes Hessen und die Vorgaben der HACCP-Richtlinien sind dringend einzuhalten. Bei Beauftragung von externen Catering-Unternehmen obliegt die Überwachung der Vorgaben dem Aussteller. Bei offenen Speisen ist zusätzlich eine entsprechende Acrylglasabtrennung erforderlich. Ein Mund- und Nasenschutz (OP-, KN95- oder FFP2- Maske) für das Personal sowie die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln werden vorausgesetztAuflagen der Corona Schutzverordnung des Landes Bayern und die Vorgaben der HACCP-Richtlinien sind dringend einzuhalten. Bei Beauftragung von externen Catering-Unternehmen obliegt die Überwachung der Vorgaben dem Aussteller. Speisen und Getränke können vorportioniert und verschlossen angeboten werden. Bei offenen Speisen ist zusätzlich eine entsprechende Acrylglasabtrennung erforderlich. Medizinischer Mund- und Nasenschutz sowie die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln werden vorausgesetzt
  • Empfänge/ get together am Stand sind unter Einhaltung eines Abstands- und Hygienekonzeptes mit Vermeidung von Gedrängesituationen, aufgelockerter fester Platzvergabe mit Abstandswahrung und gut sichtbarer Aushänge zur Abstands- und Hygienemaßnahmen vorstellbar.

Allgemeine Hinweise

  • Beachtung der aktuell gültigen Einreise- und Quarantänebestimmungen (www.rki.dewww.bmi.bund.de)
  • Abstands- und Hygieneregeln können zu Verzögerungen im Auf- und Abbau führen. Bitte nutzen Sie daher die von der Further Messe bereitgestellten Auf- und Abbauzeiten vollständig
  • Im Auf- und Abbau herrscht eine grundsätzliche Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in allen öffentlichen Bereichen der Gebäude (Gänge, Foyers, Eingänge, Toiletten, etc.). Am Messestand hingegen gelten die Regelungen der Sars-Cov2- Arbeitsschutzverordnung des BMAS. Bringen Sie am Stand entsprechende Hinweisschilder zu den allgemein gültigen Hygiene-und Abstandsregeln an.
  • Alle am Ausstellungsstand beteiligten Unternehmen (Aussteller, Standbauer, Servicepartner) sind bezüglich der Einhaltung der Schutz- und Hygieneregeln durch den Aussteller zu unterweisen. Ferner sind alle verpflichtet, ihr eingesetztes Personal im Sinne des Arbeitsschutzes zu informieren. Daraus resultierende Maßnahmen sind in einem Sicherheits- und Hygienekonzept in deutscher oder englischer Sprache darzustellen. Dieses Konzept ist auf Verlangen vorzulegen. Sollten Unternehmen kein solches Dokument vorlegen können, sind die Arbeiten unverzüglich einzustellen. Dokumentieren Sie die tagesaktuellen Anwesenheiten Ihres und des von Ihnen beauftragten Personals. Mitarbeiter und Servicepartner der Further Messe werden separat erfasst.
  • Setzen Sie sich frühzeitig mit Ihrem Standbauer bezüglich der Umsetzung der Schutz- und Hygieneregeln an Ihrem Ausstellungsstand in Verbindung

Alle oben beschriebenen Maßnahmen basieren auf dem heutigen Erkenntnisstand und können den ereignisbedingt künftigen Bedürfnissen jederzeit angepasst werden. Über jegliche Änderungen informieren wir Sie selbstverständlich und tagesaktuell unter www.further-messe.de/hygiene.

Stand: November 2021

Bei Fragen rund um Covid-19 Maßnahmen

Sie haben Fragen rund um die Maßnahmen der Further Messe zu Infektionsschutz-Maßnahmen im Auf- und Abbau, zur Durchführung von Veranstaltungen während der Pandemie oder zu einzelnen Gewerken wie Catering oder Reinigung von Exponaten auf dem Messestand?
Dann kontaktieren Sie gerne persönlich unter 0170 /8361079. Wir stehen Ihnen von Montag bis Freitag von 8 bis 16 Uhr telefonisch zur Verfügung.